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Düngeverordnung

Rote Gebiete: Landwirt klagt gegen Ausweisung

Josef Koch, agrarheute
am Freitag, 20.12.2019 - 09:24 (1 Kommentar)

In Rheinland-Pfalz klagt ein Milchviehhalter gegen die Roten Gebiete in seiner Region. Über seinen Eilantrag könnte das Verwaltungsgericht schon bald entscheiden.

Gülle ausbringen

Einem rheinland-pfälzischen Landwirt reicht's: Er klagt gegen die Düngeverordnung des Landes vom September 2019. Der Milchviehhalter aus dem Landkreis Vulkaneifel bewirtschaftet rund 90 Hektar. Sein Milchviehbetrieb liegt in einem von der Landesregierung festgesetzten sogenannten „Roten Gebiet“, in dem die Ausbringung von Wirtschaftsdünger bereits ab diesem Winter strengeren Anforderungen als nach der Bundesregelung unterworfen ist.

Die rheinland-pfälzische Düngeverordnung führt laut Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) bei vielen Landwirten zu weiteren ungerechtfertigten oder unangemessenen Belastungen bei der Bewirtschaftung ihrer Agrarflächen. Diese fachlich nicht begründeten Reglementierungen wollten sich viele Bauern nicht mehr gefallen lassen, so der BWV.

Noch nie Probleme mit Nitratbelastung in der Region

Mit der Verordnung will die rheinland-pfälzische Landesregierung erreichen, dass die Grundwasser-Nitratbelastung reduziert wird. Allerdings ist laut Bauernverband festzustellen, dass in dem Gebiet, in dem der Kläger wirtschaftet, die Nitratgehalte im Grundwasserkörper weit unterhalb der rechtlich zulässigen Grenzwerte liegen.

Eine solche Gebietsabgrenzung sei nicht nur für den Landwirt, sondern auch für den Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau absolut unverständlich. Deshalb unterstützt der Verband die Klage des Landwirts.

„Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat stets betont, dass dort, wo eine Belastung des Grundwassers mit Nitrat durch landwirtschaftliche Quellen nachgewiesen ist, selbstverständlich etwas getan werden muss“, erklärt BWV-Präsident Michael Horper. Allerdings sei es nicht nachvollziehbar, dass dort, wo keine Probleme bestünden, dennoch Maßnahmen verfügt würden, die nicht notwendig seien und die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzlich belasten würden.

„Wir wirtschaften seit Jahren in der Gemarkung und es hat bisher nie Probleme mit einer möglichen Nitratbelastung des Grundwassers gegeben“, so der Kläger. „Zusätzliche Auflagen sind daher nicht notwendig und auch nicht akzeptabel, zumal wir in der Vergangenheit bewiesen haben, dass unsere Wirtschaftsweise keinen negativen Einfluss auf das Grundwasser in unserer Region hat.“

Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier

Da solche Gegebenheiten häufig vorkommen würden, so Horper, sei es für den Bauern- und Winzerverband klar gewesen, einen Landwirt bei einer möglichen Klage zu unterstützen. „Wir haben gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz mehrfach deutlich gemacht, dass wir die Ausweisung der Roten Gebiete, wie sie in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, für nicht sachgerecht und zudem auch für rechtswidrig halten.“

Daher richte sich die nun beim Verwaltungsgericht in Trier eingereichte Klage vor allem gegen die Ausweisung der Gebiete, in denen zusätzliche Maßnahmen gegenüber der Bundesregelung ergriffen würden.

Das Verfahren beim Verwaltungsgericht in Trier sei mit einem Eilantrag versehen, da die Landwirte für ihre Anbauplanung und Fruchtfolge spätestens im kommenden Frühjahr Rechtssicherheit benötigten. „Wir haben Hoffnung“, so Horper, „dass das Verwaltungsgericht kurzfristig eine Entscheidung trifft. Es geht uns um eine gerechte und fachbezogene Ausweisung der Roten Gebiete und nicht darum, notwendige Regelungen zum Schutz des Grundwassers zu verhindern.“

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