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VW-Skandal: Musterfeststellungsklage - Rechtschutzversicherung verhindert Individualklagen

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Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt, RiLG a.D.

/ PR Agentur: Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt, RiLG a.D.
Wie berichtet wurde, haben einige m.E. unseriöse Rechtsschutzversicherungen ihre Versicherten überredet keine Individualklage gegen VW zu erheben, sondern sich lediglich an der Musterfeststellungsklage (MFK) zu beteiligen.

Der Verzicht auf eine Individualklage hat für die Betroffenen erheblich Nachteile, erklärt Rechtsanwalt Thomas Schmidt aus Berlin:

Individualkläger können schneller und umfassender ihre sehr weitgehenden Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen, die im Einzelfall über den Betrag des Kaufpreises hinaus gehen können.
Das wird mit der MFK voraussichtlich nicht möglich sein. Um Massenverfahren z.B. in einem Vergleich zu bewältigen, müssten die Geschädigten weitgehend "über einen Kamm geschert" werden. Individuelle Ansprüche könnten dabei kaum berücksichtigt werden.

Die MFK wird Jahre dauern kann bis ein Ergebnis erzielt wird, weil VW wahrscheinlich versuchen wird, das Verfahren zu verzögern. Je länger das Verfahren dauert, umso mehr Ansprüche werden sich faktisch erledigen. Das könnte VW Millionen Euro ersparen, so Rechtsanwalt Schmidt.

Individuelle Verfahren werden i.d.R. schneller erfolgreich erledigt, zumal VW ein Interesse daran hat, dass nicht noch mehr Urteile gegen VW veröffentlicht werden.

Das MFK klärt außerdem nicht, was geschieht, wenn der in dem Musterprozess festgestellte Sachverhalt nicht deckungsgleich ist mit dem Individualfall. Wenn die in dem Individualprozess vorgetragenen tatsächlichen Verhältnisse anders liegen, muß der Sachverhalt in einem Folgeprozeß nochmals gesondert geklärt werden.

Rechtsschutzversicherten, die bisher nur eine Anmeldung zum Klageregister der MFK veranlaßt haben, ist deshalb dringend zu raten, dort wieder auszutreten, um eine günstigere Individualklage zu erheben.
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